Versorgungsleistungen

für unsere Mitglieder, freiwillige-, Nichtmitglieder und Sparkassen rechnen wir Versorgungsleistungen ab. Dazu gehören:
  • Versorgungs- bzw. Dienstherrenanteile gemäß Satzung,
  • Bundesanteile,
  • Landesanteile,
  • Versorgungsanteile gem. § 107b BeamtVG und dem Ähnliche,
  • Leistungen gem. § 41 der Satzung,
  • Anteile an Leistungen der Rentenversicherungsträger gem. § 225 SGB VI.

Weitere Informationen finden Sie in den "häufig gestellten Fragen"