Versorgungsleistungen
für unsere Mitglieder, freiwillige-, Nichtmitglieder und Sparkassen rechnen wir Versorgungsleistungen ab. Dazu gehören:
Weitere Informationen finden Sie in den "häufig gestellten Fragen"
- Versorgungs- bzw. Dienstherrenanteile gemäß Satzung,
- Bundesanteile,
- Landesanteile,
- Versorgungsanteile gem. § 107b BeamtVG und dem Ähnliche,
- Leistungen gem. § 41 der Satzung,
- Anteile an Leistungen der Rentenversicherungsträger gem. § 225 SGB VI.
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