Schadenersatz
Nachfolgend haben wir einige allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt:
Der Fachbereich III -Finanzdienstleistungen- berät alle Mitglieder der VAK in rechtlichen Fragen. Daneben befasst sich der FB III auch mit der Regulierung von Schadensfällen (§ 31 Satz 1 unserer Satzung).
Zur Regressprüfung gelangen die Fälle stets dann, wenn sich Hinweise auf eine Schädigung durch Dritte aus dem Geschehnisablauf im Rahmen der Prüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Unfallereignis und dem eingetretenen Körperschaden ergeben.
Zur Regressprüfung gelangen die Fälle stets dann, wenn sich Hinweise auf eine Schädigung durch Dritte aus dem Geschehnisablauf im Rahmen der Prüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Unfallereignis und dem eingetretenen Körperschaden ergeben.
Regressansprüche entstehen vor allem bei
Die Schadenersatzansprüche des Geschädigten gehen auf die VAK über, wenn und soweit die erbrachten
- Dienstunfällen (dazu gehören auch Wegeunfälle) und
- Unfällen im privaten Bereich (z.B. Verkehrsunfällen).
Die Schadenersatzansprüche des Geschädigten gehen auf die VAK über, wenn und soweit die erbrachten
- Beihilfeleistungen für die Beamten bzw. deren berücksichtigungsfähigen Familienangehörige nach den Beihilfevorschriften (BhVO) oder
- im Rahmen eines Dienstunfalls Unfallfürsorge für Beamte und Versorgungsempfänger nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Die VAK hat also im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht für die Mitglieder sämtliche, der Behandlung und Linderung der Verletzungsfolgen zurechenbaren Kosten zu tragen. Diese erbrachten Leistungen werden dann beim Schädiger bzw. bei dem kraft Vertrages beauftragten Versicherungsunternehmen aufgrund des übergegangenen Schadenersatzanspruchs regressiert.
Der „Standard-Fall“
beschreibt im Wesentlichen den klassischen Auffahrunfall. Hier ist der Sachverhalt klar und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zumeist unproblematisch.
Dem „besonderen“ Fall
kommt indes große Bedeutung zu. Hier lässt sich häufig zunächst kein Drittverschulden vermuten. Der Klassiker ist der Wegeunfall infolge schadhaften oder vereisten Gehwegen. Wenn auf dem verunglückten Weg/Straße z.B. keine Streupflicht besteht, wird unter normalen Umständen der Regressbearbeiter nicht tätig. Erst aufgrund weiterer, detaillierter Informationen zum Sachverhalt können dennoch Regressansprüche gestellt werden.
Insbesondere um diese Fälle registrieren und bearbeiten zu können, hat unser FB III einen Fragebogen entwickelt, der zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen soll. Dieser wird dem Berechtigten zugeleitet und kann entweder per Post oder per E-Mail an die VAK zurück gesendet werden.
Die im Wege des Regresses erfolgreich geltend gemachten Schadenersatzansprüche aufgrund gewährter Beihilfen nach den Beihilfevorschriften (und in sonstigen Fällen, in den die VAK auftragsweise tätig wird) werden an den jeweiligen Dienstherrn weitergeleitet.
Einnahmen, die durch die Einleitung von Forderungen nach erlittenem Dienstunfall erzielt werden, fließen in den Haushalt der VAK ein. Sie werden bei der Berechnung der jährlichen Umlage berücksichtigt und senken somit die Lasten der Solidargemeinschaft.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen nur um einen kurzen Überblick handelt. Für detaillierte, verbindliche Auskünfte bitten wir Sie, sich persönlich an uns zu wenden (siehe Kontakte).
Insbesondere um diese Fälle registrieren und bearbeiten zu können, hat unser FB III einen Fragebogen entwickelt, der zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen soll. Dieser wird dem Berechtigten zugeleitet und kann entweder per Post oder per E-Mail an die VAK zurück gesendet werden.
Die im Wege des Regresses erfolgreich geltend gemachten Schadenersatzansprüche aufgrund gewährter Beihilfen nach den Beihilfevorschriften (und in sonstigen Fällen, in den die VAK auftragsweise tätig wird) werden an den jeweiligen Dienstherrn weitergeleitet.
Einnahmen, die durch die Einleitung von Forderungen nach erlittenem Dienstunfall erzielt werden, fließen in den Haushalt der VAK ein. Sie werden bei der Berechnung der jährlichen Umlage berücksichtigt und senken somit die Lasten der Solidargemeinschaft.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen nur um einen kurzen Überblick handelt. Für detaillierte, verbindliche Auskünfte bitten wir Sie, sich persönlich an uns zu wenden (siehe Kontakte).