Finanzdienstleistung-Häufig gestellte Fragen

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Wie alt darf ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis sein, das ich anlässlich der Anmeldung bei der VAK vorzulegen habe?

Grundsätzlich nicht älter als sechs Monate. Es wird eine Ausnahme dahingehend gemacht, dass bei der erstmaligen Ernennung zur/zum Beamtin/Beamten auf Widerruf ein Gesundheitszeugnis akzeptiert wird, ...
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Muss bei der Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit erneut ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden?

Grundsätzlich wird kein neues amtsärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, es sei denn, dass zwischen dem Ausscheiden und der Wiederverbeamtung mehr als sechs Monate liegen. ...
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Welche Anforderungen ist an ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis für eine/n schwerbehinderte/n Bedienstete/n zu stellen?

Grundsätzlich muss das amtsärztliche Gesundheitszeugnis gem. § 17 Abs. 4 S. 3 der Satzung die Schlussbeurteilung beinhalten, dass der/die Bewerber/in die zur Ausübung seines/ihres Dienstes erforde ...
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Welche Folgen ergeben sich, wenn ein Bediensteter aufgrund eines nicht den Mindestanforderungen der Satzung genügenden amtsärztlichen Zeugnisses nicht von der VAK aufgenommen werden kann?

Im Falle einer nicht erfolgten Aufnahme durch die VAK sind alle beamtenrechtlichen Versorgungsleistungen des Bediensteten von dem Dienstherrn zu tragen. Auf entsprechenden Antrag des Mitgliedes kann d ...
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Über welche Veränderungen muss die VAK unterrichtet werden?

An- und Abmeldungen von umlagepflichtigen Bediensteten Laufbahnwechsel / Aufstieg Beendigung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes / Übernahme ins BV auf Probe Beurlaubungszeiträume Eltern ...
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