Beihilfekasse - Häufig gestellte Fragen

Die nachstehenden Fragen und Antworten können Ihnen nur Anhaltspunkte geben und dienen der allgemeinen und unverbindlichen Information. Die VAK muss über jeden Einzelfall gesondert entscheiden. Sollten Sie Einzelfragen zu bestimmten versorgungsrechtlichen Themen haben, wenden Sie sich daher bitte direkt an uns, damit wir Ihnen hierzu konkrete Auskünfte erteilen können.

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Wie kann ich mir schnell einen Überblick über das aktuelle Beihilferecht in Schleswig-Holstein verschaffen?

Wir empfehlen Ihnen, dass Merkblatt zum Beihilferecht (BhVO) durchzusehen. ...
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Kann ich für meine gesetzlich pflichtversicherte Ehefrau Beihilfen geltend machen?

Der Beihilfeanspruch gesetzlich versicherter Ehefrauen hängt von der Höhe des Jahreseinkommens des Ehegatten ab. Ob der Grenzbetrag für den Beihilfeanspruch überschritten wird oder wurde (18.000 E ...
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Wovon hängt der Beihilfeanspruch für meine Kinder ab?

Zu den Aufwendungen für Kinder können Beihilfen gewährt werden, solange der Beihilfeberechtigte für diese noch einen Familienzuschlag erhält. ...
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Besteht während einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge ein Beihilfeanspruch?

Während einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge besteht kein Beihilfeanspruch. Ausnahmen: Alleinerziehende Beamte/innen Alleinerziehende Beamte/innen, die aus Anlass der Betreuung mindestens ei ...
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Haben Beamte/innen während einer Elternzeit noch einen Beihilfeanspruch?

Während einer Elternzeit besteht weiterhin eine Beihilfeberechtigung. ...
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