Beamtenversorgung - Häufig gestellte Fragen
Die nachstehenden Fragen und Antworten können Ihnen nur Anhaltspunkte geben und dienen der allgemeinen und unverbindlichen Information. Die VAK muss über jeden Einzelfall gesondert entscheiden. Sollten Sie Einzelfragen zu bestimmten versorgungsrechtlichen Themen haben, wenden Sie sich daher bitte direkt an uns, damit wir Ihnen hierzu konkrete Auskünfte erteilen können.
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Wer hat Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehalts von der VAK?
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen haben die versorgungsberechtigten Beschäftigten der Mitglieder und Auftraggeber der VAK (z.B. Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit/auf Zeit/auf Pr ...
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Was muss ich veranlassen, um die Pensionszahlung rechtzeitig zu erhalten?
Über den Eintritt bzw. die Versetzung in den Ruhestand entscheidet der Dienstherr. Er wird Ihnen den Zeitpunkt Ihrer Zurruhesetzung mitteilen und Kontakt mit der VAK aufnehmen. Nach Erhebung aller no ...
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Wie hoch ist das Ruhegehalt?
Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % und höchstens 75 % - ab der achten nach dem 31.12.2002 folgenden Anpassung der Bezüge 71,75 % - der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge; ggf. ist eine Mindestver ...
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Wie berechnet sich das Ruhegehalt?
Das Ruhegehalt errechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe und Di ...
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Wie berechnet sich der Ruhegehaltssatz?
Der Ruhegehaltssatz errechnet sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit multipliziert mit 1,875 %, ab Inkrafttreten der achten auf den 31.12.2002 folgenden Anpassung der Bezüge mit 1,79375 %. Bei Wa ...
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