Familienkasse
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld nach dem
Einkommensteuergesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch
darüber hinaus Kindergeld gewährt werden.
Sofern Sie Fragen zur Antragstellung bzw. zu Ihrem konkreten Einzelfall haben, wenden Sie sich am besten an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in unserem Hause.
Ausführliche Informationen sowie Formulare und Merkblätter finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern (Fachaufsichtsbehörde aller Familienkassen).
Familienkasse - Bundeszentralamt für Steuern »
Sofern Sie Fragen zur Antragstellung bzw. zu Ihrem konkreten Einzelfall haben, wenden Sie sich am besten an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in unserem Hause.
Ausführliche Informationen sowie Formulare und Merkblätter finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern (Fachaufsichtsbehörde aller Familienkassen).
Familienkasse - Bundeszentralamt für Steuern »