Wir über uns

Die Versorgungsausgleichskasse Schleswig-Holstein (VAK) ist 1949 durch Gesetz als Rechtsnachfolger der 1884 gegründeten Witwen- und Waisenkasse der Provinz Schleswig-Holstein sowie der 1916 gegründeten Ruhegehaltskasse der Provinz Schleswig-Holstein wiedergeschaffen worden.

Wir sind eine Körperschaft des  öffentlichen Rechts mit Sitz in Kiel und unterstehen der Rechtsaufsicht des Innenministeriums. Unsere Mitglieder sind Gemeinden und Städte, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Zweckverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein.

Für unsere Mitglieder übernehmen wir folgende Aufgaben:

Beamtenversorgung:

  • Berechnung und Zahlung der Versorgungsleistungen auf Umlagebasis
  • Dienstzeitenberechnung
  • Dienstunfallfürsorge
  • Berechnung Pensionsrückstellungen
  • Kinderbezogene Leistungen

Beihilfekasse:

  • Berechnung, Festsetzung und Zahlung der Beihilfe für Beamte und andere Beihilfeberechtige

Finanzdienstleistungen:

  • Beratung in beamten-, laufbahn- und satzungsrechtlichen Fragen
  • Bearbeitung von Nachversicherungsangelegenheiten
  • Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche nach Unfällen gegenüber Dritten

Bezügekasse:

  • Berechnung und Zahlung der Beamtenbesoldung und der Arbeitnehmerentgelte nach den einschlägigen Regelungen
  • Kinderbezogene Leistungen

Die Organe der VAK sind der Vorstand und der Vorsitzende.